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Schutz und Sicherheit
für Ihre Familie.

Die Leistungen des IMH und seines Netz­wer­kes um­fas­sen den ge­sam­ten Be­reich der am­bu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Un­fall- und Kran­ken­ver­sor­gung an­läss­lich einer Auslandsreise

Alle Leistungen sind kostenmäßig über eine Grup­pen­ver­si­che­rung für alle Mit­glie­der des IMH ab­ge­si­chert, so dass selbst kost­spie­li­ge, in­ter­kon­ti­nen­ta­le Am­bu­lanz­ein­sätze zu­min­dest fi­nan­ziell pro­blem­los ab­ge­wickelt werden können.

Organisation und Koordination von Krankentransporten
Patientenverlegungen werden vom IMH mit seinen Ko­ope­ra­tions­part­nern welt­weit von Bett zu Bett or­ga­ni­siert und rea­li­siert. Auch hier ent­stehen un­se­ren Mit­glie­dern keine per­sön­lichen Kos­ten, wenn der ambu­lan­te Trans­port me­di­zi­nisch sinn­voll und not­wen­dig ist. Gleiches gilt für Ver­le­gungen in­ner­halb Deutsch­lands von Kran­ken­haus zu Kran­ken­haus, wenn sie me­di­zi­nisch indiziert sind.
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Kostenübernahme bei Eintritt eines medizinischen Notfalls oder einer notwendigen Heilbehandlung
Erste-Hilfe wegen Unfalls wird weltweit durch die je­wei­li­gen Not­ärzte, die Poli­zei oder die Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen vor Ort ver­an­lasst und ge­steu­ert. In­ner­halb Deutsch­lands werden die Kos­ten von Kran­ken­kas­sen und Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten über­nom­men. Bei einem Ein­satz einer Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tion im Aus­land ent­ste­hen un­se­ren Mit­glie­dern in den ersten 42 Tagen der Aus­lands­reise keine per­sön­lichen Kosten.
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Wir verweisen auf die aktuellen Leistungsbedingungen
Bei abweichenden Angaben oder Auslegungsmöglichkeiten gilt die in der AVB getroffene Regelung als maßgeblich.
» IMH-Auslandsschutz-AVB-2019