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Schutz und Sicherheit
für Ihre Familie.

Kostenübernahme bei Eintritt eines medizinischen Notfalls oder einer notwendigen Heilbehandlung

Erste-Hilfe wegen Unfalls wird weltweit durch die je­wei­li­gen Not­ärzte, die Poli­zei oder die Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen vor Ort ver­an­lasst und ge­steu­ert. In­ner­halb Deutsch­lands werden die Kos­ten von Kran­ken­kas­sen und Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten über­nom­men. Bei einem Ein­satz einer Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tion im Aus­land ent­ste­hen un­se­ren Mit­glie­dern in den ersten 42 Tagen der Aus­lands­reise keine per­sön­lichen Kosten.

Bei ambulanten oder stationären Heil­be­hand­lungen wäh­rend einer Aus­land­reise gilt je ver­sichertem Fall eine Selbst­be­tei­li­gung von EUR 50.

Es geht dabei um:

  • Den Transport des Notarztes zum Unfallort.
  • Direkte Hilfe am Unfallort.
  • Überführung des Verletzten oder Er­krank­ten in eine ent­spre­chen­de Not­auf­nah­me­station oder Klinik.
  • Notwendige Heilbehandlung vor Ort.
  • Rat und Hilfe bei Auswahl ge­eig­ne­ter Kran­ken­häuser, Ärzte, Fach­ärzte und Labors.
  • Organisation von Such-, Rettungs- und Ber­gungs­ein­sätzen bis zu einem Kos­ten­limit von EUR 5.000.
  • Organisation und Kostenübernahme der An- und Rück­reise einer na­he­ste­hen­den Per­son bis zu einem Kos­ten­limit von EUR 2.500.

Eine stationäre Aufnahme ist unserer Mel­de­zen­tra­le un­ver­züg­lich über die Not­ruf­num­mer +49(0)800 - 46 46 687 zu melden. Dabei ist es un­er­heb­lich, wer den Not­fall meldet. Nur so können Nach­tei­le ver­mie­den werden. In allen anderen Fällen muss der IMH spä­tes­tens 10 Tage nach dem Ein­satz bzw. Vor­fall über die­sen um­fassend in­for­miert werden.

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