Kostenübernahme bei Eintritt eines medizinischen Notfalls oder einer notwendigen Heilbehandlung Erste-Hilfe wegen Unfalls wird weltweit durch die jeweiligen Notärzte, die Polizei oder die Rettungsorganisationen vor Ort veranlasst und gesteuert. Innerhalb Deutschlands werden die Kosten von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften übernommen. Bei einem Einsatz einer Rettungsorganisation im Ausland entstehen unseren Mitgliedern in den ersten 42 Tagen der Auslandsreise keine persönlichen Kosten. Bei ambulanten oder stationären Heilbehandlungen während einer Auslandreise gilt je versichertem Fall eine Selbstbeteiligung von EUR 50. Es geht dabei um:
Eine stationäre Aufnahme ist unserer Meldezentrale unverzüglich über die Notrufnummer +49(0)800 - 46 46 687 zu melden. Dabei ist es unerheblich, wer den Notfall meldet. Nur so können Nachteile vermieden werden. In allen anderen Fällen muss der IMH spätestens 10 Tage nach dem Einsatz bzw. Vorfall über diesen umfassend informiert werden. « zurück |